Eilantrag gegen einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht;
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 2022

Recht_2

Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund einer Folgenabwägung einen Eilantrag gegen die einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht des § 20a IfSG abgelehnt. Das Gericht gibt in seinem Beschluss zu erkennen, dass durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Nachweispflicht nicht bestehen, macht aber auch deutlich, dass es verfassungsrechtlich zweifelhaft ist, die Konkretisierung der Anforderungen an die Impf- und Genesenennachweise dem Paul Ehrlich- bzw. dem Robert Koch-Institut zu überlassen. Unmittelbare Hinweise darauf, welche Aspekte die Gesundheitsämter bei ihren Ermessensentscheidungen zur Umsetzung der angegriffenen Regelungen beachten sollten, lassen sich dem Beschluss nicht entnehmen.

15.02.2022